Rechtsprechung
VG Hamburg, 26.03.2019 - 6 E 5168/18 |
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 26.03.2019 - 6 E 5168/18
- OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hamburg, 08.03.2021 - 9 E 4562/20
Baugenehmigung: Nachtragsgenehmigung bei einer bereits angeordneten …
Ihren Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs lehnte das Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom 26. März 2019 (VG Hamburg, Beschl. v. 26.3.2019, 6 E 5168/18, n. v.) ab.Die Sachakten der Antragsgegnerin sowie die Akten zu den Verfahren 9 K 3067/20, 6 E 5168/18 (2 Bs 100/18) und 9 E 4561/20 haben bei der Entscheidung vorgelegen.
Vor dem Hintergrund, dass das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den Streitwert im Verfahren 6 E 5168/18 (2 Bs 100/19) hinsichtlich des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 21. August 2018 für das Gesamtvorhaben in Gestalt des Einfamilienhauses und des Abstellraums mit Dachterrasse auf 5.000 Euro festgesetzt und das Unterliegen des Beigeladenen hinsichtlich des Abstellraums mit Dachterrasse kostenmäßig mit einem Viertel bewertet hat, bemisst die Kammer den Streitwert des nur den umgeplanten Abstellraum betreffenden Antrags zu 1. mit 1.250 Euro.
- VG Hamburg, 08.03.2021 - 9 E 4561/20
Änderung einer bestehenden aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs bei …
Ihren Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs lehnte das Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom 26. März 2019 (VG Hamburg, Beschl. v. 26.3.2019, 6 E 5168/18, n. v.) ab.Die Sachakten der Beigeladenen sowie die Akten zum Verfahren 6 E 5168/18 (2 Bs 100/18) und zu den weiteren von den Antragsgegnern eingeleiteten Verfahren 9 K 3067/20 und 9 E 4562/20 haben bei der Entscheidung vorgelegen.